Ziele

Bei der Hilfsfrist handelt es sich um die Zeit, die von der Alarmierung des Rettungsdienstes bis zu dessen Ankunft beim Patienten vergeht. Die Zeit von der Alarmierung des Rettungsdienstes bis zu dessen Abfahrt/Abflug zum Einsatzort wird Ausrückzeit genannt. Die Ausrückzeit ist somit Teil der Hilfsfrist.

Ziele

Gemäss den Empfehlungen des IVR[1] sollte die Hilfsfrist bei 90% der Einsätze des Typs P1 (lebensbedrohliche Notfälle) unter 15 Minuten liegen. In den meisten Kantonen ist dies realisierbar. Gerade im Wallis wäre diese Vorgabe jedoch aufgrund der gebirgigen Topografie, der langen Distanzen und der oft schwierigen Witterungsverhältnisse nur schwer mit einem rationellen Dispositiv umsetzbar, weshalb sich die KWRO entschieden hat, für das Wallis eine maximale Hilfsfrist von 20 Minuten beizubehalten, was der alten Empfehlung des IVR entspricht. Der Staatsrat hat diesen Punkt in Bezug auf das Ambulanzdispositiv abgesegnet.


[1] IVR: Interverband für Rettungswesen


Die Hilfsfristen dürfen nicht nur rein arithmetisch analysiert werden, sondern es müssen auch folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Die medizinische Situation, für welche die Mittel aufgeboten werden: Fast der einzige medizinische Notfall, bei dem die Hilfsfrist maximal 10 Minuten betragen darf, ist der Herzstillstand, weil hier die Reanimationschancen nach 10 Minuten in 100% der Fälle quasi bei null liegen. Es kommt zudem selten vor, dass sich bei einem P1-Einsatz, dessen Ursache nicht ein Herzstillstand ist, später ein Herzstillstand ereignet.
  • Die Weitläufigkeit des Kantons: Es ist professionellen Einsatzkräften nahezu unmöglich, in den meisten Fällen innerhalb von 10 Minuten auf einen Herzstillstand zu reagieren.
  • Das Vorhandensein eines Miliz-Dispositivs: Es ist in den meisten Fällen das erste Glied in der Behandlungskette eines Herzstillstands. Dies gilt insbesondere in Regionen, die weit entfernt von der Talebene sind. Das Miliz-Dispositiv setzt sich aus SMUP-Ärzten, Public Responders, First Responders und Advanced First Responders zusammen. Diese Einsatzkräfte sind dafür geschult, im Falle eines Herzstillstands die Vitalfunktionen bis zum Eintreffen der professionellen Rettungskräfte aufrechtzuerhalten. Ihre Alarmierung erfolgt über eine App, die dank Standortlokalisierung stets die nächstgelegenen Ersthelfer aufbietet.

Über 35% der reanimierten Patientinnen und Patienten kann so in weniger als 5 Minuten geholfen werden. Das Dispositiv von cœur wallis (verantwortlich für die Public Responders) hat bereits über 60 Leben gerettet (www.coeurwallis.ch). Ermöglicht wurde dies durch die Anschaffung von fast 560 automatischen externen Defibrillatoren (AED) und der kantonsweiten Rekrutierung von fast 3’800 Public Responders.

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