Hilfsfristen nach Einsatzzone und Sub-Einsatzzone
Nachfolgend wird betrachtet, bei wie vielen P1-Einsätzen es im Jahr 2024 zu einer Überschreitung der empfohlenen Hilfsfrist kam, gegliedert nach Tag und Nacht. Die Tabellen 2 und 3 enthalten ausschliesslich die Hilfsfristen der Ambulanzen. Durch Perzentile werden alle Daten in 100 umfangsgleiche 1-%-Segmente unterteilt. «90. Perzentil» bedeutet, dass die Hilfsfrist bzw. Ausrückzeit bei 90% aller ausgewerteten Einsätze unter dem angegebenen Wert liegt. Der Median entspricht dem 50. Perzentil.
Auswahlkriterien für die Einsätze im Rahmen der Analyse der Hilfsfristen
Gemäss Grafik 12 in Kapitel 3.4.1 versteht man unter der Hilfsfrist die Zeit, welche zwischen der Alarmierung und der Ankunft des Rettungsmittels am Einsatzort verstreicht.
Für diese Analyse werden die Einsätze mit folgenden AMPDS-Codes ausgeklammert:
- Code 60[1]: Aufgebotsanfrage durch Patrouilleur
- Code 102: Einsatz annulliert
- Codes 80 bis 83: Aufgebotsanfrage durch Fachpersonen (z. B. Arzt), die bereits vor Ort sind. Die Patientenversorgung hat also bereits vor dem Aufbieten der Rettungsmittel begonnen.
- Codes 84 und 85: Rücktransporte vom Spital nach Hause bzw. in ein Heim.
- Code 100: Koordination zwischen Rettungsmitteln
- Code 118: Präventives Ausrücken bei Hausbrand.
Die Fristen und Prozentanteile der Einsätze, die aufgrund der neuen Auswahlkriterien aus der Analyse ausgeklammert wurden, finden sich in Anhang 4.
[1] Bei den Einsätzen mit Code 60 handelt es sich vielfach um leichte Traumata, die vom Dringlichkeitsgrad her nicht P1-Einsätzen, sondern eher P2-Einsätzen entsprechen, welche in der Analyse der Hilfsfristen nicht berücksichtigt werden. Würde man sie in der Datenbasis zur Berechnung der Hilfsfristen belassen, hätte dies teilweise eine Verzerrung der Qualitätsanalysen für lebensbedrohliche Notfälle zur Folge.
Analysekriterien für die Anpassung der Rettungsplanung
Der Staatsrat hat im Rahmen der Ambulanzplanung 2019 am 20. Mai 2020 die Analysekriterien für die Anpassung der Rettungsplanung festgelegt und genehmigt.
Die nachstehenden Analysen stützen sich auf diese Kriterien.
Tabelle 2: Hilfsfristen am Tag (P1, nur Ambulanzen), gegliedert nach Einsatzzonen und Sub-Einsatzzonen

Tabelle 3: Hilfsfristen in der Nacht (P1, nur Ambulanzen), gegliedert nach Einsatzzonen und Sub-Einsatzzonen

Kommentare und Erklärungen zu den Tabellen 2 und 3:
Allgemein:
Die Vorgabe, wonach die Hilfsfrist bei 90% der P1-Einsätze unter 20 Minuten liegen muss, wird in gewissen Zonen der Talebene eingehalten. Je mehr man sich von der Zone der Talebene entfernt, desto eher besteht die Tendenz, diese Vorgabe zu überschreiten. Nachstehend gehen wir auf jene Einsatzzonen und Sub-Einsatzzonen ein, die bei den Hilfsfristen am schlechtesten abschnitten. In den obigen Tabellen sind nur die Ambulanzen berücksichtigt. In bestimmten Situationen sind ein NEF, ein Helikopter, ein SMUP-Arzt oder ein Advanced First Responder vor der Ambulanz vor Ort. Die KWRO hat damit begonnen, die Hilfsfrist unter Berücksichtigung aller Profi- und Miliz-Einsatzkräfte zu berechnen. Dies kann in den nächsten Monitoringberichten der KWRO veröffentlicht werden.
Hilfsfristen am Tag:
Nur die Einsatzzonen Monthey, Martinach, Visp, Zermatt und Saas erfüllen die Qualitätsvorgabe, dass die Hilfsfristen tagsüber bei 90% der P1-Ambulanzeinsätze unter 20 Minuten liegen sollen. In den Einsatzzonen Sitten und Siders wird dieses Ergebnis fast erreicht.Durch die Hinzufügung einer dritten Tagesambulanz in Sitten können die Ergebnisse 2025 verbessert werden.
Die erwähnte Vorgabe wird in den Einsatzzonen Entremont, Grächen, Gampel und Fiesch aufgrund der grossen Distanzen nicht eingehalten.
In der Nacht:
Die Einsatzzonen Saas und Zermatt erfüllen die Qualitätsvorgaben bezüglich der Hilfsfrist in der Nacht (siehe Anhang 4). Die Einsatzzonen Monthey und Visp liegen sehr nahe an den Qualitätsnormen (89,8% bzw. 89,7%).
Nicht eingehalten werden die Vorgaben hingegen in den folgenden Einsatzzonen:
- Entremont: Das Resultat hat sich jedoch von 20–25% der P1-Einsätze unter 20 Minuten auf knapp 60% verbessert, seit der Staatsratsentscheid zur Stationierung einer Nachtambulanz in der Region am 14. Dezember 2020 umgesetzt wurde. Das Ergebnis ist im Hinblick auf die Verbesserung des Dispositivs nicht wirklich zufriedenstellend, sondern ergibt sich direkt aus den langen Distanzen.
- Martinach: Nach der Einführung der Nachtambulanz in Entremont am 14. Dezember 2020 haben sich die Hilfsfristen von 80,3% der P1-Einsätze unter 20 Minuten auf 81,4% verbessert. Was Martinach Tal betrifft, so wird das Qualitätskriterium fast erfüllt, wobei dies nicht zu den anderen Sub-Einsatzzonen zurückzuführen ist, aufgrund der Entfernungen
- Sitten: Im Rhonetal wird das Qualitätskriterium erreicht, jedoch nicht aufgrund der Distanzen für die anderen Sub-Einsatzzonen.
- Siders: Während die Hilfsfrist im Tal von Siders eingehalten wird, ist es der Durchschnitt auf dem Haut-Plateau, der das Gesamtergebnis verschlechtert. Die Hinzufügung einer zweiter Nachtambulanz in Siders wird 2025 zu besseren Ergebnissen führen.
- Grächen: Aufgrund des geringen Einsatzvolumens verfügt diese Einsatzzone in der Nacht über keine Planambulanzen. Die Einsätze werden von den Ambulanzdiensten der angrenzenden Einsatzzonen durchgeführt.
- Gampel: Der Staatsratsentscheid vom 22. Juni 2022, ab dem 1. Januar 2023 eine Nachtambulanz in Gampel einzurichten, hat zu einer Verbesserung der Hilfsfristen von 38% unter 20 Minuten auf 70,9% geführt. Das Ergebnis ist angesichts der Verbesserung des Dispositivs nicht wirklich zufriedenstellend, ist aber direkt auf die langen Distanzen zurückzuführen, die vor allem in Leukerbad und im Lötschental zurückgelegt werden müssen.
- Fiesch: Die Verlegung der Ambulanzbasis von Münster nach Fiesch verbesserte die Hilfsfristen bei gleicher Anzahl von Einsätzen in der Region von 55,2% unter 20 Minuten auf 76,4%. Das Ergebnis ist im Hinblick auf die Verbesserung des Dispositivs nicht wirklich zufriedenstellend, sondern ergibt sich direkt aus den langen Distanzen.
Die Ergebnisse sind im Unterwallis nachts allgemein leicht schlechter, einerseits wegen der etwas längeren Ausrückzeiten, andererseits wegen der höheren Anzahl Simultaneinsätze aufgrund des reduzierten Dispositivs in der Nacht. Die Hinzufügung von zwei Nachtambulanzen in Monthey und Siders sowie die Empfehlung, die Ausrückzeiten zu verkürzen, werden die Hilfsfristen verbessern. Zudem werden künftig sämtliche Profi-Einsatzmittel bei der Berechnung der Hilfsfrist berücksichtigt.
Die ersten Analysen zeigen, dass das Dispositiv der Advanced First Responder in den Seitentälern tagsüber innerhalb von 12 Minuten im 90. Perzentil und in der Nacht innerhalb von 15 Minuten zum Einsatz kommt. Dieses Dispositiv wird in den nächsten Monaten noch verstärkt, um eine bessere Verfügbarkeit zu gewährleisten. Was das Dispositiv der First Responder betrifft, so kommt dies jährlich mehr als 1’500-mal in Regionen, die weit von den Ambulanzbasen entfernt sind, zum Einsatz. In 90% der Fälle beträgt die Hilfsfrist tagsüber 15 Minuten und in der Nacht 16 Minuten.
Jahresvergleich der P1-Hilfsfristen
Zweck dieses Vergleichs ist es, die Entwicklung der Hilfsfristen zwischen 2023 und 2024 in den einzelnen Sub-Einsatzzonen gemäss der nachfolgenden Tabelle 4 nachzuverfolgen, so dass man bei allfälligen unerklärlichen Abweichungen ein Feinmonitoring der betroffenen Region vornehmen kann. So können zum Beispiel langfristige Strassenarbeiten in einer bestimmten Sub-Einsatzzone zu einer Verschlechterung der Hilfsfristen führen.
Analysekriterien für den Jahresvergleich der Hilfsfristen (Tabelle 5 und 6):
- Der Vergleich betrifft die Werte der Hilfsfristen der zwei letzten Jahre.
- Bei der Analyse der Abweichungen der Hilfsfristen müssen sowohl der Prozentsatz als auch die Anzahl der betroffenen Einsätze berücksichtigt werden, um statistische Verfälschungen aufgrund niedriger Einsatzzahlen zu vermeiden.
- Unter 50 Einsätzen werden die Abweichungen bei den Hilfsfristen zwischen den Jahren nicht berücksichtigt (die Berechnung liefert angesichts der niedrigen Einsatzzahl kein schlüssiges Ergebnis).
- Zwischen 50 und 150 Einsätzen werden die Abweichungen bei den Hilfsfristen zwischen den Jahren ab einer Abweichung von 12% berücksichtigt.
- Zwischen 151 und 350 Einsätzen werden die Abweichungen bei den Hilfsfristen zwischen den Jahren ab einer Abweichung von 8% berücksichtigt.
- Ab 351 Einsätzen werden die Abweichungen bei den Hilfsfristen zwischen den Jahren ab einer Abweichung von 5 % berücksichtigt
Tabelle 4: Analysekriterien für den Jahresvergleich der Hilfsfristen
| Grössenklassen | Abweichung in % |
|---|---|
| <50 | – |
| 50-150 | >=12% |
| 151-350 | >=8% |
| <350 | >=5% |
Tabelle 5: Entwicklung der Hilfsfristen am Tag (P1, nur Ambulanzen), gegliedert nach Einsatzzonen und Sub-Einsatzzonen

Insgesamt ist die Quote der Einsätze über 20 Minuten im 90. Perzentil zwischen 2024 und 2023 stabil geblieben. Das 90. Perzentil der Einsätze in der Sub-Einsatzzone Val d’Hérens war 2024 etwas niedriger (35 statt 36 Minuten), hingegen stieg der Median leicht von 25 Minuten auf 27 Minuten an. Die Ausrückzeit ist identisch, was vermuten lässt, dass mehrere Einsätze, die in weniger als 20 Minuten durchgeführt wurden, einige Sekunden länger gedauert haben und nun knapp über 20 Minuten liegen. Im Jahr 2023 wurden 16 Einsätze in weniger als 20 Minuten durchgeführt, im Jahr 2024 waren es 7 Einsätze. Dies kann die Folge von Bauarbeiten sein.
Tabelle 6: Entwicklung der Hilfsfristen in der Nacht (P1, nur Ambulanzen), gegliedert nach Einsatzzonen und Sub-Einsatzzonen

Die Verbesserung der Hilfsfristen in der Sub-Einsatzzone Fiesch ist auf die Zunahme der Einsätze mit einer Hilfsfrist von unter 20 Minuten zurückzuführen. Im Jahr 2023 belief sich die Anzahl der P1-Einsätze auf 58 und stieg 2024 auf 72. Die Anzahl der Einsätze, die länger als 20 Minuten dauerten, ist von 21 auf 17 zurückgegangen, womit die Hilfsfrist im 90. Perzentil gesunken und auch der Median zurückgegangen ist.
Anhang 5 zeigt die Verteilung der in einer bestimmten Sub-Einsatzzone vorhandenen Einsatzmittel sowie die Verteilung der Hilfsfristen. Der Anhang zeigt auch die geografische Verteilung der Einsätze und ihre Verteilung in den verschiedenen Regionen und Gemeinden.
Anhang 7 gibt Aufschluss über die Anzahl Einsätze pro Ambulanzdienst innerhalb und ausserhalb seiner angestammten Einsatzzonen von 2020 bis 2024 und die potenziellen Auswirkungen solcher «externen» Einsätze auf die Hilfsfristen.
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