Schlussbemerkung

Die Ergebnisse des vorliegenden Berichts lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Das Einsatzvolumen der Ambulanzen nahm auch 2024 weiter zu. Auswirkungen aufgrund dieser Situation:
    • Wiederholte Belastungsspitzen beim Betrieb der Sanitätsnotrufzentrale 144, die kurzfristig eine organisatorische Aufstockung erfordern werden.
    • Die Anzahl der Simultaneinsätze ist angestiegen und hat sich innerhalb eines Jahres fast verdoppelt.
  • Die im Monitoringbericht angegebenen Hilfsfristen werden von den überzähligen Mitteln beeinflusst, die von den Rettungsdiensten bereitgestellt werden. Dies ist insbesondere in Monthey tagsüber und nachts das ganze Jahr über der Fall, mit einer Ambulanz, die für Primäreinsätze ausgerüstet und konform ist. Sie führt Verlegungen für das Spital in Rennaz durch, wird aber auch regelmässig für Primäreinsätze aufgeboten. Ohne diese überzählige Ambulanz wären die Hilfsfristen der Einsatzzone in Monthey tagsüber um 3 Minuten und nachts um 9 Minuten länger. Mit der Genehmigung der Ambulanzplanung wird die zusätzliche 24h-Ambulanz in Monthey beibehalten, um die Hilfsfristen gemäss den Qualitätskriterien einzuhalten.
  • In der Einsatzzone Siders beträgt die Hilfsfrist in der Nacht bei 90% der P1-Einsätze 28 Minuten. Der Grund dafür liegt in einer erhöhten Nichtverfügbarkeit der einzigen Nachtambulanz. So werden etwa 20% der im Tal und auf dem Haut-Plateau durchgeführten Einsätze von Rettungsdiensten ausserhalb der Einsatzzonen durchgeführt, was eine Verlängerung der Hilfsfrist zur Folge hat. Die Hinzufügung einer zweiten Nachtambulanz ab Ende 2025 wird eine Verbesserung der Hilfsfristen ab 2026 ermöglichen.
  • Die Hilfsfristen in den Einsatzzonen Entremont, Gampel, Grächen und Fiesch übersteigen zwar das Qualitätskriterium, resultieren jedoch direkt aus den langen Distanzen bei einem tieferen Einsatzvolumen im Vergleich zu den Basen im Rhonetal.
  • Die Hilfsfristen überschreiten das Qualitätskriterium tagsüber und nachts um einige Minuten. Es ist möglich, diese Hilfsfristen zu verkürzen, indem die Ausrückzeit der Rettungsdienste verkürzt wird, d. h. die Zeit zwischen der Alarmierung durch die Sanitätsnotrufzentrale 144 und dem Ausrücken der Besatzung. Eine Verkürzung der Ausrückzeit am Tag um 2 Minuten würde es ermöglichen, das Qualitätskriterium von 20 Minuten für 90% der Einsätze zu erreichen. In der letzten Ambulanzplanung fordert die KWRO eine Ausrückzeit von 2 Minuten am Tag und 3 Minuten in der Nacht.
  • Eine Gesamtanalyse muss für die Behandlung von Patienten mit Monotrauma in der touristischen Hochsaison in Skigebieten durchgeführt werden. Die KWRO wird prüfen, ob für diese Einsätze Alternativfahrzeuge eingesetzt werden können.
  • Bei den Hilfsfristen werden die aufgebotenen Miliz-Einsatzkräfte wie SMUP-Ärzte (Service Mobile d’Urgence de Proximité), First Responders und Advanced First Responders nicht berücksichtigt. Diese sind manchmal die ersten vor Ort. Da ihre Ankunftszeit jedoch von der Sanitätsnotrufzentrale 144 erst seit 2024 registriert wird, werden diese Daten aktuell nicht berücksichtigt.
  • Um die Effizienz des Ambulanzdispositivs zu steigern, hat die KWRO, wie dies in anderen Kantonen bereits umgesetzt wird, im zweiten Halbjahr 2025 mit der Umsetzung einer Dynamik[1] begonnen.

Die vom Staatsrat am 15. Oktober 2025 genehmigte neue Ambulanzplanung mit der Anerkennung der 24h-Ambulanz in Monthey, der Hinzufügung einer Tagesambulanz in Sitten und einer Nachtambulanz in Siders wird es ermöglichen, die Hilfsfristen zu verkürzen. Die zusätzliche Ambulanz in Monthey ist eingerichtet und wird aufrechterhalten. Die dritte Tagesambulanz in Sitten ist seit August 2024 in Betrieb, und die zweite Nachtambulanz in Siders wurde Ende 2025 in Betrieb genommen. So werden die Auswirkungen dieser neuen Planung ab dem Monitoringbericht 2026 vollumfänglich messbar sein, und die ersten Effekte werden sich schon im Monitoringbericht 2025 zeigen.


[1] Dynamisches Dispositiv: Darunter versteht man die strategisch vorausschauende Versetzung von Ambulanzen von ihrer normalen Basis an andere Standorte, um das Dispositiv in Regionen, in denen keine Ambulanz mehr verfügbar ist, zu verstärken. Diese Versetzung kann kurzfristig für einen bestimmten Zeitraum am Tag oder in der Nacht erfolgen. In ausserordentlichen Situationen (z. B. weil die Zufahrt zu einer bestimmten Region unterbrochen ist) kann es sich auch um eine längerfristige Versetzung handeln.

Einwilligung zur Verwendung von Cookies
Indem Sie Ihren Besuch auf dieser Website fortsetzen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies zur Verbesserung Ihres Nutzererlebnisses und zur Erstellung von Besuchsstatistiken einverstanden. Über nachstehende Schaltflächen können Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen.
Meine Einstellungen