Subventionen

Die Ambulanzdienste und mobilen Notarztdienste erhalten eine jährliche Subvention, die zu 70% vom Kanton und zu 30% von den Gemeinden finanziert wird.

Bei den Ambulanzdiensten basiert die Subvention auf der Anzahl der fest eingeplanten Ambulanzen, wobei für jede Ambulanz klar definierte Normkosten als Berechnungsgrundlage dienen und die tatsächlich erzielten Einnahmen abgezogen werden. Je mehr Einnahmen bzw. Aktivität eine Ambulanzbasis verzeichnet, desto tiefer ist die Subvention. Zudem wird ein Gewichtungsfaktor angewandt, der zu einer Subventionskürzung führt, wenn eine Ambulanzbasis nicht ein bestimmtes Aktivitätsniveau erreicht (siehe Grafik).

Subventionen

Im Allgemeinen sind die Unterschiede zwischen den Jahren insbesondere auf die Revision der Subventionsmodalitäten in den Jahren 2018, 2019 und 2020 sowie auf die schrittweise Umsetzung der Ambulanzplanung 2020 zurückzuführen (neue Ambulanzbasis in Gampel-Steg mit Tagesbetrieb sowie Nachtambulanz in Sembrancher im Entremont zusätzlich zur bereits seit 2016 bestehenden Tagesambulanz). Weiter wurde 2022 in Bitsch ein dringendes Übergangsdispositiv eingerichtet, nachdem der Betrieb der Pikett-Nachtambulanz in Visp eingestellt wurde. Zu guter Letzt wurde am 1. Januar 2023 die Basis von Münster nach Fiesch verlegt und die Basis in Gampel-Steg mit einer Nachtambulanz ergänzt. Zudem hat der Ambulanzdienst Grächen den Betrieb seines Ambulanzdienstes per 31.03.2023 eingestellt.

Betreffend die Basen von:

  • Zermatt: Diese Ambulanzbasis verzeichnet jedes Jahr einen Anstieg des Einsatzvolumens und infolgedessen einen Anstieg des Wirtschaftlichkeitsfaktors und der Höhe der erhaltenen Subvention. Die Ambulanzbasis in Zermatt erreichte 2022 den Wirtschaftlichkeitsfaktor 1.
  • Visp: Die Aufnahme einer zusätzlichen Ambulanz in der Nähe Ende 2020 bewirkte eine Verringerung des Einsatzvolumens und der Einnahmen, die jedoch durch eine Erhöhung der Subvention ausgeglichen wurden.

Öffentliche Subventionen für die Ambulanzdienste, 2019–2024

Erstellt am 13.05.2025
Quelle: KWRO, Auszug vom
13.05.2025

Subventionen nach Basis201920202021202220232024
Sitten383 462180 535138 877157 926120 492133 695
Monthey269 785111 469109 799102 63888 65595 350
Martinach78 378110 274107 858117 1879172592 860
Siders78 538112 279111 289101 00488 10593 520
Visp165 861380 649286 994286 307407 047426 328
Sembrancher (Entremont)257 542301 187693 590653 537556 920662 285
Gampel-Steg 11 829206 900170251619 740729 492
Saas-Balen295 695363 328363 187285 317539 253288 450
Zermatt466 693571 062631 541531 945680 239813 353
Münster (Conches)245 713270 570265 012352 370– 
Fiesch– – – – 629 755759 555
Bitsch– – – 278 784– 
Grächen115 000134 530134 136125 12877 366
Total subventions2 356 6672 547 7113 049 1833 162 3943 750 4554 094 889

Bei den mobilen Notarztdiensten ist die Subvention eine Pauschale, die nicht mit der Anzahl Einsätze in Zusammenhang steht.

Seit 2021 entspricht die pauschale Jahressubvention für die mobilen Notarztdienste einem Betrag von CHF 450’000 pro Jahr, gegenüber CHF 330’000 im Jahr 2020 und CHF 300’000 zuvor.

Öffentliche Subventionen für die mobilen Notarztdienste, 2019–2024

Erstellt am 13.05.2025 
Quelle: KWRO, Auszug vom 13.05.202
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Subventionen201920202021202220232024
Chablais230 50900000
Martinach250 000330 000450 000450 000450 000450 000
Sitten300 000330 000450 000450 000450 000450 000
Visp300 000330 000450 000450 000450 000450 000
Total10805099900001’3500001’3500001’3500001’350 000

Normkosten

Die Berechnungsmethode der Subventionen beruht auf den Normkosten (Aufwand für Personal, Fahrzeuge, Räumlichkeiten, allgemeine Kosten) minus den tatsächlichen Einnahmen unter Berücksichtigung eines Wirtschaftlichkeitsfaktors (Verringerung der Subvention bei geringer Aktivität). Hinzu kommen die zusätzlichen Normkosten für die Weiterbildung, den ärztlichen Leiter und die Qualitätssicherung, entweder in Form einer Pauschale pro Einsatz oder basierend auf der Anzahl Vollzeitäquivalente. Zudem wird für die Betreuung der Auszubildenden eine Entschädigung in Abhängigkeit der Anzahl Praktikumswochen ausgerichtet.

Wirtschaftlichkeitsfaktor

Der Wirtschaftlichkeitsfaktor wurde im Rahmen der Ambulanzplanung von 2014 eingeführt. Den Ambulanzbasen, die nicht das erforderliche Minimum an Einsätzen erreichen, wird die Subvention anteilsmässig gekürzt. Dieses System ermöglicht es den Ambulanzdiensten, trotz weniger Einsätze in der Rettungsplanung zu verbleiben. Sie müssen dafür allerdings eine Subventionskürzung in Kauf nehmen.Erreicht der Wirtschaftlichkeitsfaktor einen Wert von 1 (= 365 Einsätze P1-P2-P3-S1 pro Jahr entweder am Tag oder in der Nacht), kommt es zu keinen Subventionskürzungen

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