Das Rettungswesen ist ein unverzichtbarer Teil der Walliser Gesundheitsversorgung. Die Rettungskräfte kommen in Not geratenen Personen schnell und effizient zu Hilfe.
Die spezielle Geografie und touristische Prägung des Kantons führen dazu, dass das Wallis über eine weit zurückreichende Tradition in der Bergrettung verfügt. Diese beiden Charakteristika sind aber auch für die Komplexität des Walliser Rettungswesens verantwortlich: Die geografischen Gegebenheiten und die tourismusbedingten Schwankungen der Einsatzzahlen erfordern eine koordinierte und effiziente Organisation.
Ziel des vorliegenden Berichts ist es, die aktuelle Situation des kantonalen Rettungsdispositivs aufzuzeigen und zu eruieren, ob dieses Dispositiv bedarfsgerecht ist. Er stützt sich hauptsächlich auf die Daten des Jahres 2024.
Die Ergebnisse des vorliegenden Berichts lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Das Einsatzvolumen der Ambulanzen nahm auch 2024 weiter zu. Auswirkungen aufgrund dieser Situation:
Wiederholte Belastungsspitzen beim Betrieb der Sanitätsnotrufzentrale 144, die kurzfristig eine organisatorische Aufstockung erfordern werden.
Die Anzahl der Simultaneinsätze ist angestiegen und hat sich innerhalb eines Jahres fast verdoppelt.
Die im Monitoringbericht angegebenen Hilfsfristen werden von den überzähligen Mitteln beeinflusst, die von den Rettungsdiensten bereitgestellt werden. Dies ist insbesondere in Monthey tagsüber und nachts das ganze Jahr über der Fall, mit einer Ambulanz, die für Primäreinsätze ausgerüstet und konform ist. Sie führt Verlegungen für das Spital in Rennaz durch, wird aber auch regelmässig für Primäreinsätze aufgeboten. Ohne diese überzählige Ambulanz wären die Hilfsfristen der Einsatzzone in Monthey tagsüber um 3 Minuten und nachts um 9 Minuten länger. Mit der Genehmigung der Ambulanzplanung wird die zusätzliche 24h-Ambulanz in Monthey beibehalten, um die Hilfsfristen gemäss den Qualitätskriterien einzuhalten.
In der Einsatzzone Siders beträgt die Hilfsfrist in der Nacht bei 90% der P1-Einsätze 28 Minuten. Der Grund dafür liegt in einer erhöhten Nichtverfügbarkeit der einzigen Nachtambulanz. So werden etwa 20% der im Tal und auf dem Haut-Plateau durchgeführten Einsätze von Rettungsdiensten ausserhalb der Einsatzzonen durchgeführt, was eine Verlängerung der Hilfsfrist zur Folge hat. Die Hinzufügung einer zweiten Nachtambulanz ab Ende 2025 wird eine Verbesserung der Hilfsfristen ab 2026 ermöglichen.
Die Hilfsfristen in den Einsatzzonen Entremont, Gampel, Grächen und Fiesch übersteigen zwar das Qualitätskriterium, resultieren jedoch direkt aus den langen Distanzen bei einem tieferen Einsatzvolumen im Vergleich zu den Basen im Rhonetal.
Die Hilfsfristen überschreiten das Qualitätskriterium tagsüber und nachts um einige Minuten. Es ist möglich, diese Hilfsfristen zu verkürzen, indem die Ausrückzeit der Rettungsdienste verkürzt wird, d. h. die Zeit zwischen der Alarmierung durch die Sanitätsnotrufzentrale 144 und dem Ausrücken der Besatzung. Eine Verkürzung der Ausrückzeit am Tag um 2 Minuten würde es ermöglichen, das Qualitätskriterium von 20 Minuten für 90% der Einsätze zu erreichen. In der letzten Ambulanzplanung fordert die KWRO eine Ausrückzeit von 2 Minuten am Tag und 3 Minuten in der Nacht.
Eine Gesamtanalyse muss für die Behandlung von Patienten mit Monotrauma in der touristischen Hochsaison in Skigebieten durchgeführt werden. Die KWRO wird prüfen, ob für diese Einsätze Alternativfahrzeuge eingesetzt werden können.
Bei den Hilfsfristen werden die aufgebotenen Miliz-Einsatzkräfte wie SMUP-Ärzte (Service Mobile d’Urgence de Proximité), First Responders und Advanced First Responders nicht berücksichtigt. Diese sind manchmal die ersten vor Ort. Da ihre Ankunftszeit jedoch von der Sanitätsnotrufzentrale 144 erst seit 2024 registriert wird, werden diese Daten aktuell nicht berücksichtigt.
Um die Effizienz des Ambulanzdispositivs zu steigern, hat die KWRO, wie dies in anderen Kantonen bereits umgesetzt wird, im zweiten Halbjahr 2025 mit der Umsetzung einer Dynamik[1] begonnen.
Die vom Staatsrat am 15. Oktober 2025 genehmigte neue Ambulanzplanung mit der Anerkennung der 24h-Ambulanz in Monthey, der Hinzufügung einer Tagesambulanz in Sitten und einer Nachtambulanz in Siders wird es ermöglichen, die Hilfsfristen zu verkürzen. Die zusätzliche Ambulanz in Monthey ist eingerichtet und wird aufrechterhalten. Die dritte Tagesambulanz in Sitten ist seit August 2024 in Betrieb, und die zweite Nachtambulanz in Siders wurde Ende 2025 in Betrieb genommen. So werden die Auswirkungen dieser neuen Planung ab dem Monitoringbericht 2026 vollumfänglich messbar sein, und die ersten Effekte werden sich schon im Monitoringbericht 2025 zeigen.
[1] Dynamisches Dispositiv: Darunter versteht man die strategisch vorausschauende Versetzung von Ambulanzen von ihrer normalen Basis an andere Standorte, um das Dispositiv in Regionen, in denen keine Ambulanz mehr verfügbar ist, zu verstärken. Diese Versetzung kann kurzfristig für einen bestimmten Zeitraum am Tag oder in der Nacht erfolgen. In ausserordentlichen Situationen (z. B. weil die Zufahrt zu einer bestimmten Region unterbrochen ist) kann es sich auch um eine längerfristige Versetzung handeln.
Die Ambulanzdienste und mobilen Notarztdienste erhalten eine jährliche Subvention, die zu 70% vom Kanton und zu 30% von den Gemeinden finanziert wird.
Bei den Ambulanzdiensten basiert die Subvention auf der Anzahl der fest eingeplanten Ambulanzen, wobei für jede Ambulanz klar definierte Normkosten als Berechnungsgrundlage dienen und die tatsächlich erzielten Einnahmen abgezogen werden. Je mehr Einnahmen bzw. Aktivität eine Ambulanzbasis verzeichnet, desto tiefer ist die Subvention. Zudem wird ein Gewichtungsfaktor angewandt, der zu einer Subventionskürzung führt, wenn eine Ambulanzbasis nicht ein bestimmtes Aktivitätsniveau erreicht (siehe Grafik).
Im Allgemeinen sind die Unterschiede zwischen den Jahren insbesondere auf die Revision der Subventionsmodalitäten in den Jahren 2018, 2019 und 2020 sowie auf die schrittweise Umsetzung der Ambulanzplanung 2020 zurückzuführen (neue Ambulanzbasis in Gampel-Steg mit Tagesbetrieb sowie Nachtambulanz in Sembrancher im Entremont zusätzlich zur bereits seit 2016 bestehenden Tagesambulanz). Weiter wurde 2022 in Bitsch ein dringendes Übergangsdispositiv eingerichtet, nachdem der Betrieb der Pikett-Nachtambulanz in Visp eingestellt wurde. Zu guter Letzt wurde am 1. Januar 2023 die Basis von Münster nach Fiesch verlegt und die Basis in Gampel-Steg mit einer Nachtambulanz ergänzt. Zudem hat der Ambulanzdienst Grächen den Betrieb seines Ambulanzdienstes per 31.03.2023 eingestellt.
Betreffend die Basen von:
Zermatt: Diese Ambulanzbasis verzeichnet jedes Jahr einen Anstieg des Einsatzvolumens und infolgedessen einen Anstieg des Wirtschaftlichkeitsfaktors und der Höhe der erhaltenen Subvention. Die Ambulanzbasis in Zermatt erreichte 2022 den Wirtschaftlichkeitsfaktor 1.
Visp: Die Aufnahme einer zusätzlichen Ambulanz in der Nähe Ende 2020 bewirkte eine Verringerung des Einsatzvolumens und der Einnahmen, die jedoch durch eine Erhöhung der Subvention ausgeglichen wurden.
Öffentliche Subventionen für die Ambulanzdienste, 2019–2024
Erstellt am 13.05.2025 Quelle: KWRO, Auszug vom13.05.2025
Subventionen nach Basis
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Sitten
383 462
180 535
138 877
157 926
120 492
133 695
Monthey
269 785
111 469
109 799
102 638
88 655
95 350
Martinach
78 378
110 274
107 858
117 187
91725
92 860
Siders
78 538
112 279
111 289
101 004
88 105
93 520
Visp
165 861
380 649
286 994
286 307
407 047
426 328
Sembrancher (Entremont)
257 542
301 187
693 590
653 537
556 920
662 285
Gampel-Steg
11 829
206 900
170251
619 740
729 492
Saas-Balen
295 695
363 328
363 187
285 317
539 253
288 450
Zermatt
466 693
571 062
631 541
531 945
680 239
813 353
Münster (Conches)
245 713
270 570
265 012
352 370
–
–
Fiesch
–
–
–
–
629 755
759 555
Bitsch
–
–
–
278 784
–
–
Grächen
115 000
134 530
134 136
125 128
77 366
–
Total subventions
2 356 667
2 547 711
3 049 183
3 162 394
3 750 455
4 094 889
Bei den mobilen Notarztdiensten ist die Subvention eine Pauschale, die nicht mit der Anzahl Einsätze in Zusammenhang steht.
Seit 2021 entspricht die pauschale Jahressubvention für die mobilen Notarztdienste einem Betrag von CHF 450’000 pro Jahr, gegenüber CHF 330’000 im Jahr 2020 und CHF 300’000 zuvor.
Öffentliche Subventionen für die mobilen Notarztdienste, 2019–2024
Erstellt am 13.05.2025 Quelle: KWRO, Auszug vom 13.05.2025
Subventionen
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Chablais
230 509
0
0
0
0
0
Martinach
250 000
330 000
450 000
450 000
450 000
450 000
Sitten
300 000
330 000
450 000
450 000
450 000
450 000
Visp
300 000
330 000
450 000
450 000
450 000
450 000
Total
1080509
990000
1’350000
1’350000
1’350000
1’350 000
Normkosten
Die Berechnungsmethode der Subventionen beruht auf den Normkosten (Aufwand für Personal, Fahrzeuge, Räumlichkeiten, allgemeine Kosten) minus den tatsächlichen Einnahmen unter Berücksichtigung eines Wirtschaftlichkeitsfaktors (Verringerung der Subvention bei geringer Aktivität). Hinzu kommen die zusätzlichen Normkosten für die Weiterbildung, den ärztlichen Leiter und die Qualitätssicherung, entweder in Form einer Pauschale pro Einsatz oder basierend auf der Anzahl Vollzeitäquivalente. Zudem wird für die Betreuung der Auszubildenden eine Entschädigung in Abhängigkeit der Anzahl Praktikumswochen ausgerichtet.
Wirtschaftlichkeitsfaktor
Der Wirtschaftlichkeitsfaktor wurde im Rahmen der Ambulanzplanung von 2014 eingeführt. Den Ambulanzbasen, die nicht das erforderliche Minimum an Einsätzen erreichen, wird die Subvention anteilsmässig gekürzt. Dieses System ermöglicht es den Ambulanzdiensten, trotz weniger Einsätze in der Rettungsplanung zu verbleiben. Sie müssen dafür allerdings eine Subventionskürzung in Kauf nehmen.Erreicht der Wirtschaftlichkeitsfaktor einen Wert von 1 (= 365 Einsätze P1-P2-P3-S1 pro Jahr entweder am Tag oder in der Nacht), kommt es zu keinen Subventionskürzungen
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