Bei den Ambulanzen basiert die Subvention auf der Anzahl der fest eingeplanten Ambulanzen, wobei für jede Ambulanz klar definierte Normkosten als Berechnungsgrundlage dienen und die tatsächlich erzielten Einnahmen abgezogen werden. Je mehr Einnahmen bzw. Aktivität eine Ambulanzbasis verzeichnet, desto tiefer ist die Subvention. Zudem wird ein Gewichtungsfaktor angewandt, der zu einer Subventionskürzung führt, wenn eine Ambulanzbasis nicht ein bestimmtes Aktivitätsniveau erreicht (siehe Grafik).
Im Allgemeinen sind die Unterschiede zwischen den Jahren insbesondere auf die Revision der Subventionsmodalitäten in den Jahren 2019 und 2020 sowie auf die schrittweise Umsetzung der Ambulanzplanung 2020 zurückzuführen (neue Ambulanzbasis in Gampel-Steg mit Tagesbetrieb sowie Nachtambulanz in Sembrancher im Entremont zusätzlich zur bereits seit 2016 bestehenden Tagesambulanz). Ein dringendes Übergangsdispositiv wurde 2022 in Bitsch eingerichtet, nachdem der Betrieb der der Pikett-Nachtambulanz in Visp eingestellt wurde. Daraufhin wurde die neue Planung auf den 1. Januar 2023 umgesetzt. Im Zuge dessen wurde eine Nachtambulanz in Gampel-Steg hinzugefügt und die Ambulanzbasis von Münster nach Fiesch verlegt. Schliesslich stellte der Ambulanzdienst in Grächen seinen Betrieb am 31. März 2023 ein.
Bezüglich der Basen:
- Zermatt : Dieser Rettungsdienst verzeichnet jedes Jahr einen Anstieg des Wirtschaftlichkeitsfaktors und somit auch einen Anstieg der Höhe der erhaltenen Subvention. Im Übrigen hat dieser Rettungsdienst im Jahr 2022 einen Wirtschaftlichkeitsfaktor von 1 erreicht.
- Visp : Die Aufnahme einer zusätzlichen Ambulanz in der Nähe Ende 2020 bewirkte eine Verringerung des Einsatzvolumens und der Einnahmen, die jedoch durch eine Erhöhung der Subvention ausgeglichen wurden.
- Sitten : Der starke Anstieg des Einsatzvolumens seit 2020 führte dazu, dass die Einnahmen nunmehr die Ausgaben des Dienstes (Normkosten) decken, wodurch die Subventionen zurückgingen.
Öffentliche Subventionen für die Ambulanzdienste, 2019-2023
Erstellt am 17.06.2024
Quelle: KWRO, Auszug vom 17.06.2024
Subventionen nach Basis | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 Akontozahlungen |
---|---|---|---|---|---|
Sitten | 383 462 | 180 535 | 138 877 | 157 926 | 124 995 |
Monthey | 269 785 | 111 469 | 109 799 | 102 638 | 89 476 |
Martinach | 78 378 | 110 274 | 107 858 | 117 187 | 86 585 |
Siders | 78 538 | 112 279 | 111 289 | 101 004 | 87 594 |
Visp | 165 861 | 380 649 | 286 994 | 286 307 | 367 488 |
Sembrancher (Entremont) | 257 542 | 301 187 | 693 590 | 653 537 | 593 963 |
Gampel-Steg | 11 829 | 206 900 | 166 509 | 804 478 | |
Saas-Balen | 295 695 | 363 328 | 363 187 | 285 317 | 285 105 |
Zermatt | 466 693 | 571 062 | 631 541 | 531 945 | 722 585 |
Münster (Conches) | 245 713 | 270 570 | 265 012 | 352 370 | – |
Fiesch | – | – | – | – | 1 016 692 |
Bitsch | – | – | – | 278 784 | – |
Grächen | 115 000 | 134 530 | 134 136 | 125 128 | 77 368 |
Total Subventionen | 2 356 667 | 2 547 711 | 3 049 183 | 3 158 652 | 4 256 329 |
Bei den mobilen Notarztdiensten ist die Subvention eine Pauschale, die nicht mit der Anzahl Einsätze in Zusammenhang steht.
Seit 2021 entspricht die pauschale Jahressubvention für die mobilen Notarztdienste einem Betrag von CHF 450’000 pro Jahr, gegenüber CHF 330’000 im Jahr 2020 und CHF 300’000 zuvor.
Der mobile Notarztdienst Chablais wurde bis Ende Oktober 2019 von den Kantonen Wallis und Waadt gemeinsam finanziert. Seit November 2019 geht der nun in Rennaz stationierte Dienst vollständig zulasten des Kantons Waadt. In der Übergangsphase wurde die Subvention für den mobilen Notarztdienst Martinach pro rata temporis angepasst.
Öffentliche Subventionen für die mobilen Notarztdienste, 2019-2023
Erstellt am 12.04.2024
Quelle: KWRO, Auszug vom 12.04.2024
Subventionen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
---|---|---|---|---|---|
Chablais | 230 509 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Martinach | 250 000 | 330 000 | 450 000 | 450 000 | 450 000 |
Sitten | 300 000 | 330 000 | 450 000 | 450 000 | 450 000 |
Visp | 300 000 | 330 000 | 450 000 | 450 000 | 450 000 |
Total | 1 080 509 | 990 000 | 1’350 000 | 1’350 000 | 1’350 000 |
Normkosten
Die Berechnungsmethode der Subventionen beruht auf den Normkosten (Aufwand für Personal, Fahrzeuge, Räumlichkeiten, allgemeine Kosten) minus den tatsächlichen Einnahmen unter Berücksichtigung eines Wirtschaftlichkeitsfaktors (Verringerung der Subvention bei geringer Aktivität). Hinzu kommen die zusätzlichen Normkosten für die Weiterbildung, den ärztlichen Leiter und die Qualitätssicherung, entweder in Form einer Pauschale pro Einsatz oder basierend auf der Anzahl Vollzeitäquivalente. Zudem wird für die Betreuung der Auszubildenden eine Entschädigung in Abhängigkeit der Anzahl Praktikumswochen ausgerichtet.
Wirtschaftlichkeitsfaktor
Der Wirtschaftlichkeitsfaktor wurde im Rahmen der Ambulanzplanung von 2014 eingeführt. Den Ambulanzbasen, die nicht das erforderliche Minimum an Einsätzen erreichen, wird die Subvention anteilsmässig gekürzt. Dieses System ermöglicht es den Ambulanzdiensten, trotz weniger Einsätze in der Rettungsplanung zu verbleiben. Sie müssen dafür allerdings eine Subventionskürzung in Kauf nehmen.Erreicht der Wirtschaftlichkeitsfaktor einen Wert von 1 (= 365 Einsätze P1-P2-S1 pro Jahr entweder am Tag oder in der Nacht), kommt es zu keinen Subventionskürzungen