Fazit

Die Ergebnisse des vorliegenden Berichts lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Der Staatsratsentscheid vom 22. Juni 2022 und die Einführung einer Nachtambulanz in Gampel-Steg sowie die Verlegung der Ambulanzbasis von Münster nach Fiesch führten zu einer Verbesserung der Hilfsfristen in der Sub-Einsatzzone von Gampel sowie in Fiesch. Seit der Errichtung der Basis Gampel-Steg werden die Hilfsfristen von Brig und Visp am Tag und von Raron West am Tag sowie in der Nacht eingehalten.
  • Das Einsatzvolumen der Ambulanzen nahm auch 2023 weiter zu. Auswirkungen aufgrund dieser Situation:
    • Wiederholte Belastungsspitzen beim Betrieb der Notrufzentrale 144, die kurzfristig eine organisatorische Aufstockung erfordern werden.
    • Die Anzahl der Simultaneinsätze ist angestiegen und hat sich innerhalb eines Jahres fast verdoppelt.
  • Die im Monitoringbericht angegebenen Hilfsfristen werden von den überzähligen Mitteln beeinflusst, die von den Rettungsdiensten bereitgestellt werden. Dies ist insbesondere in Monthey tagsüber und nachts das ganze Jahr über der Fall, mit einer Ambulanz, die für Primäreinsätze ausgerüstet und konform ist. Sie führt Verlegungen für das Spital in Rennaz durch, wird aber auch regelmässig für Primäreinsätze aufgeboten. Ohne diese überzählige Ambulanz wären die Hilfsfristen der Einsatzzone in Monthey tagsüber um 3 Minuten und nachts um 9 Minuten länger. Damit die Hilfsfristen den Qualitätskriterien in der Einsatzzone von Monthey entsprechen, muss diese überzählige Ambulanz beibehalten werden.
  • Die Hilfsfrist der Einsatzzone Siders liegt nachts bei 29 Minuten für 90% der Einsätze. Der Grund dafür liegt in einer erhöhten Nichtverfügbarkeit der einzigen Nachtambulanz. So werden etwa 20% der im Tal und im Haut-Plateau durchgeführten Einsätze von Rettungsdiensten ausserhalb der Einsatzzonen durchgeführt, was eine Verlängerung der Hilfsfrist zur Folge hat.
  • Die Hilfsfristen für die Einsatzzonen Entremont, Gampel und Fiesch überschreiten das Qualitätskriterium, resultieren jedoch direkt aus den langen Distanzen, die zurückgelegt werden müssen. Allerdings ist die Anzahl geringer als bei den Basen im Tal.
  • Die Hilfsfristen überschreiten das Qualitätskriterium tagsüber und nachts um einige Minuten. Es ist möglich, diese Hilfsfristen zu verkürzen, indem die Ausrückzeit der Rettungsdienste verkürzt wird, d. h. die Zeit zwischen der Alarmierung durch die Notrufzentrale 144 und dem Ausrücken der Besatzung. Eine Verkürzung der Ausrückzeit am Tag um 2 Minuten würde es ermöglichen, das Qualitätskriterium von 20 Minuten für 90% der Einsätze zu erreichen.
  • Eine Gesamtanalyse muss für die Behandlung von Patienten mit Monotrauma in der touristischen Hochsaison in Skigebieten durchgeführt werden. Die KWRO wird die Möglichkeit analysieren, alternative Fahrzeuge als eine Ambulanz für diese Art von Versorgung einzusetzen.
  • Bei den Hilfsfristen werden die Miliz-Einsatzkräfte wie SMUP-Ärzte (lokale Erstversorgungsärzte) oder First- und Advanced Respondern nicht berücksichtigt. Oft treffen diese als Erste beim Patienten ein, weil aber ihre Ankunftszeit von der Notrufzentrale 144 erst im Verlauf des Jahres 2024 registriert wird, bleiben sie aktuell bei der Auswertung der Hilfsfristen unberücksichtigt. Diese Hilfsfristen werdenfür den Monitoringbericht 2024 zur Verfügung stehen.
  • Zur Steigerung der Effizienz des Ambulanzdispositivs wird die KWRO die Einführung eines dynamischen Dispositivs prüfen, [1] so wie es in anderen Kantonen bereits besteht.

Auf der Grundlage aller Analysen und der Auswertung ihrer Ergebnisse im Lichte der Kriterien, die für eine Anpassung der Planung festgelegt wurden, legt dieser Monitoringbericht mehrere Punkte dar, die eine Anpassung der Planung rechtfertigen.


[1] Dynamisches Dispositiv: Darunter versteht man die strategisch vorausschauende Versetzung von Ambulanzen von ihrer normalen Basis an andere Standorte, um das Dispositiv in Regionen, in denen keine Ambulanz mehr verfügbar ist, zu verstärken. Diese Versetzung kann kurzfristig für einen bestimmten Zeitraum am Tag oder in der Nacht erfolgen. In ausserordentlichen Situationen (z. B. weil die Zufahrt zu einer bestimmten Region unterbrochen ist) kann es sich auch um eine längerfristige Versetzung handeln.

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