Subventionen

Die Ambulanzdienste und mobilen Notarztdienste erhalten eine jährliche Subvention, die zu 70% vom Kanton und zu 30% von den Gemeinden finanziert wird.

Bei den Ambulanzen basiert die Subvention auf der Anzahl der fest eingeplanten Ambulanzen, wobei für jede Ambulanz klar definierte Normkosten als Berechnungsgrundlage dienen und die tatsächlich erzielten Einnahmen abgezogen werden. Je mehr Einnahmen bzw. Aktivität eine Ambulanzbasis verzeichnet, desto tiefer ist die Subvention. Zudem wird ein Gewichtungsfaktor angewandt, der zu einer Subventionskürzung führt, wenn eine Ambulanzbasis nicht ein bestimmtes Aktivitätsniveau erreicht (siehe Grafik).

Im Allgemeinen sind die Unterschiede zwischen den Jahren insbesondere auf die Revision der Subventionsmodalitäten in den Jahren 2019 und 2020 sowie auf die schrittweise Umsetzung der Ambulanzplanung 2020 zurückzuführen (neue Ambulanzbasis in Gampel-Steg mit Tagesbetrieb sowie Nachtambulanz in Sembrancher im Entremont zusätzlich zur bereits seit 2016 bestehenden Tagesambulanz). Ein dringendes Übergangsdispositiv wurde 2022 in Bitsch eingerichtet, nachdem der Betrieb der der Pikett-Nachtambulanz in Visp eingestellt wurde. Daraufhin wurde die neue Planung auf den 1. Januar 2023 umgesetzt. Im Zuge dessen wurde eine Nachtambulanz in Gampel-Steg hinzugefügt und die Ambulanzbasis von Münster nach Fiesch verlegt. Schliesslich stellte der Ambulanzdienst in Grächen seinen Betrieb am 31. März 2023 ein.

Bezüglich der Basen:

  • Zermatt : Dieser Rettungsdienst verzeichnet jedes Jahr einen Anstieg des Wirtschaftlichkeitsfaktors und somit auch einen Anstieg der Höhe der erhaltenen Subvention. Im Übrigen hat dieser Rettungsdienst im Jahr 2022 einen Wirtschaftlichkeitsfaktor von 1 erreicht.
  • Visp : Die Aufnahme einer zusätzlichen Ambulanz in der Nähe Ende 2020 bewirkte eine Verringerung des Einsatzvolumens und der Einnahmen, die jedoch durch eine Erhöhung der Subvention ausgeglichen wurden.
  • Sitten : Der starke Anstieg des Einsatzvolumens seit 2020 führte dazu, dass die Einnahmen nunmehr die Ausgaben des Dienstes (Normkosten) decken, wodurch die Subventionen zurückgingen.

Öffentliche Subventionen für die Ambulanzdienste, 2019-2023

Erstellt am 17.06.2024 
Quelle: KWRO, Auszug vom 17.06.2024                                                                                                                                  

Subventionen nach Basis20192020202120222023 Akontozahlungen
Sitten383 462180 535138 877157 926124 995
Monthey269 785111 469109 799102 63889 476
Martinach78 378110 274107 858117 18786 585
Siders78 538112 279111 289101 00487 594
Visp165 861380 649286 994286 307367 488
Sembrancher (Entremont)257 542301 187693 590653 537593 963
Gampel-Steg 11 829206 900166 509804 478
Saas-Balen295 695363 328363 187285 317285 105
Zermatt466 693571 062631 541531 945722 585
Münster (Conches)245 713270 570265 012352 370– 
Fiesch– – – – 1  016 692
Bitsch– – – 278 784– 
Grächen115 000134 530134 136125 12877 368
Total Subventionen2 356 6672 547 7113 049 1833 158 6524 256 329

Bei den mobilen Notarztdiensten ist die Subvention eine Pauschale, die nicht mit der Anzahl Einsätze in Zusammenhang steht.

Seit 2021 entspricht die pauschale Jahressubvention für die mobilen Notarztdienste einem Betrag von CHF 450’000 pro Jahr, gegenüber CHF 330’000 im Jahr 2020 und CHF 300’000 zuvor.

Der mobile Notarztdienst Chablais wurde bis Ende Oktober 2019 von den Kantonen Wallis und Waadt gemeinsam finanziert. Seit November 2019 geht der nun in Rennaz stationierte Dienst vollständig zulasten des Kantons Waadt. In der Übergangsphase wurde die Subvention für den mobilen Notarztdienst Martinach pro rata temporis angepasst.

Öffentliche Subventionen für die mobilen Notarztdienste, 2019-2023

Erstellt am 12.04.2024    
Quelle: KWRO, Auszug vom 12.04.2024                                                                                                 

Subventionen20192020202120222023
Chablais230 5090000
Martinach250 000330 000450 000450 000450 000
Sitten300 000330 000450 000450 000450 000
Visp300 000330 000450 000450 000450 000
Total10805099900001’3500001’3500001’350000

Normkosten

Die Berechnungsmethode der Subventionen beruht auf den Normkosten (Aufwand für Personal, Fahrzeuge, Räumlichkeiten, allgemeine Kosten) minus den tatsächlichen Einnahmen unter Berücksichtigung eines Wirtschaftlichkeitsfaktors (Verringerung der Subvention bei geringer Aktivität). Hinzu kommen die zusätzlichen Normkosten für die Weiterbildung, den ärztlichen Leiter und die Qualitätssicherung, entweder in Form einer Pauschale pro Einsatz oder basierend auf der Anzahl Vollzeitäquivalente. Zudem wird für die Betreuung der Auszubildenden eine Entschädigung in Abhängigkeit der Anzahl Praktikumswochen ausgerichtet.

Wirtschaftlichkeitsfaktor

Der Wirtschaftlichkeitsfaktor wurde im Rahmen der Ambulanzplanung von 2014 eingeführt. Den Ambulanzbasen, die nicht das erforderliche Minimum an Einsätzen erreichen, wird die Subvention anteilsmässig gekürzt. Dieses System ermöglicht es den Ambulanzdiensten, trotz weniger Einsätze in der Rettungsplanung zu verbleiben. Sie müssen dafür allerdings eine Subventionskürzung in Kauf nehmen.Erreicht der Wirtschaftlichkeitsfaktor einen Wert von 1 (= 365 Einsätze P1-P2-S1 pro Jahr entweder am Tag oder in der Nacht), kommt es zu keinen Subventionskürzungen

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