Das Rettungswesen ist ein unverzichtbarer Teil der Walliser Gesundheitsversorgung. Die Rettungskräfte kommen in Not geratenen Personen schnell und effizient zu Hilfe.
Aufgrund seiner Geografie und seiner touristischen Prägung verfügt der Kanton Wallis über eine weit zurückreichende Tradition in der Bergrettung. Diese beiden Charakteristika sind aber auch für die Komplexität des Walliser Rettungswesens verantwortlich: Die geografischen Gegebenheiten und die tourismusbedingten Schwankungen der Einsatzzahlen erfordern eine koordinierte und effiziente Organisation.
Ziel des vorliegenden Berichts ist es, die aktuelle Situation des kantonalen Rettungsdispositivs aufzuzeigen und zu eruieren, ob dieses Dispositiv bedarfsgerecht ist. Er stützt sich hauptsächlich auf die Daten des Jahres 2023.
Die Ergebnisse des vorliegenden Berichts lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Der Staatsratsentscheid vom 22. Juni 2022 und die Einführung einer Nachtambulanz in Gampel-Steg sowie die Verlegung der Ambulanzbasis von Münster nach Fiesch führten zu einer Verbesserung der Hilfsfristen in der Sub-Einsatzzone von Gampel sowie in Fiesch. Seit der Errichtung der Basis Gampel-Steg werden die Hilfsfristen von Brig und Visp am Tag und von Raron West am Tag sowie in der Nacht eingehalten.
Das Einsatzvolumen der Ambulanzen nahm auch 2023 weiter zu. Auswirkungen aufgrund dieser Situation:
Wiederholte Belastungsspitzen beim Betrieb der Notrufzentrale 144, die kurzfristig eine organisatorische Aufstockung erfordern werden.
Die Anzahl der Simultaneinsätze ist angestiegen und hat sich innerhalb eines Jahres fast verdoppelt.
Die im Monitoringbericht angegebenen Hilfsfristen werden von den überzähligen Mitteln beeinflusst, die von den Rettungsdiensten bereitgestellt werden. Dies ist insbesondere in Monthey tagsüber und nachts das ganze Jahr über der Fall, mit einer Ambulanz, die für Primäreinsätze ausgerüstet und konform ist. Sie führt Verlegungen für das Spital in Rennaz durch, wird aber auch regelmässig für Primäreinsätze aufgeboten. Ohne diese überzählige Ambulanz wären die Hilfsfristen der Einsatzzone in Monthey tagsüber um 3 Minuten und nachts um 9 Minuten länger. Damit die Hilfsfristen den Qualitätskriterien in der Einsatzzone von Monthey entsprechen, muss diese überzählige Ambulanz beibehalten werden.
Die Hilfsfrist der Einsatzzone Siders liegt nachts bei 29 Minuten für 90% der Einsätze. Der Grund dafür liegt in einer erhöhten Nichtverfügbarkeit der einzigen Nachtambulanz. So werden etwa 20% der im Tal und im Haut-Plateau durchgeführten Einsätze von Rettungsdiensten ausserhalb der Einsatzzonen durchgeführt, was eine Verlängerung der Hilfsfrist zur Folge hat.
Die Hilfsfristen für die Einsatzzonen Entremont, Gampel und Fiesch überschreiten das Qualitätskriterium, resultieren jedoch direkt aus den langen Distanzen, die zurückgelegt werden müssen. Allerdings ist die Anzahl geringer als bei den Basen im Tal.
Die Hilfsfristen überschreiten das Qualitätskriterium tagsüber und nachts um einige Minuten. Es ist möglich, diese Hilfsfristen zu verkürzen, indem die Ausrückzeit der Rettungsdienste verkürzt wird, d. h. die Zeit zwischen der Alarmierung durch die Notrufzentrale 144 und dem Ausrücken der Besatzung. Eine Verkürzung der Ausrückzeit am Tag um 2 Minuten würde es ermöglichen, das Qualitätskriterium von 20 Minuten für 90% der Einsätze zu erreichen.
Eine Gesamtanalyse muss für die Behandlung von Patienten mit Monotrauma in der touristischen Hochsaison in Skigebieten durchgeführt werden. Die KWRO wird die Möglichkeit analysieren, alternative Fahrzeuge als eine Ambulanz für diese Art von Versorgung einzusetzen.
Bei den Hilfsfristen werden die Miliz-Einsatzkräfte wie SMUP-Ärzte (lokale Erstversorgungsärzte) oder First- und Advanced Respondern nicht berücksichtigt. Oft treffen diese als Erste beim Patienten ein, weil aber ihre Ankunftszeit von der Notrufzentrale 144 erst im Verlauf des Jahres 2024 registriert wird, bleiben sie aktuell bei der Auswertung der Hilfsfristen unberücksichtigt. Diese Hilfsfristen werdenfür den Monitoringbericht 2024 zur Verfügung stehen.
Zur Steigerung der Effizienz des Ambulanzdispositivs wird die KWRO die Einführung eines dynamischen Dispositivs prüfen, [1] so wie es in anderen Kantonen bereits besteht.
Auf der Grundlage aller Analysen und der Auswertung ihrer Ergebnisse im Lichte der Kriterien, die für eine Anpassung der Planung festgelegt wurden, legt dieser Monitoringbericht mehrere Punkte dar, die eine Anpassung der Planung rechtfertigen.
[1] Dynamisches Dispositiv: Darunter versteht man die strategisch vorausschauende Versetzung von Ambulanzen von ihrer normalen Basis an andere Standorte, um das Dispositiv in Regionen, in denen keine Ambulanz mehr verfügbar ist, zu verstärken. Diese Versetzung kann kurzfristig für einen bestimmten Zeitraum am Tag oder in der Nacht erfolgen. In ausserordentlichen Situationen (z. B. weil die Zufahrt zu einer bestimmten Region unterbrochen ist) kann es sich auch um eine längerfristige Versetzung handeln.
Die Ambulanzdienste und mobilen Notarztdienste erhalten eine jährliche Subvention, die zu 70% vom Kanton und zu 30% von den Gemeinden finanziert wird.
Bei den Ambulanzen basiert die Subvention auf der Anzahl der fest eingeplanten Ambulanzen, wobei für jede Ambulanz klar definierte Normkosten als Berechnungsgrundlage dienen und die tatsächlich erzielten Einnahmen abgezogen werden. Je mehr Einnahmen bzw. Aktivität eine Ambulanzbasis verzeichnet, desto tiefer ist die Subvention. Zudem wird ein Gewichtungsfaktor angewandt, der zu einer Subventionskürzung führt, wenn eine Ambulanzbasis nicht ein bestimmtes Aktivitätsniveau erreicht (siehe Grafik).
Im Allgemeinen sind die Unterschiede zwischen den Jahren insbesondere auf die Revision der Subventionsmodalitäten in den Jahren 2019 und 2020 sowie auf die schrittweise Umsetzung der Ambulanzplanung 2020 zurückzuführen (neue Ambulanzbasis in Gampel-Steg mit Tagesbetrieb sowie Nachtambulanz in Sembrancher im Entremont zusätzlich zur bereits seit 2016 bestehenden Tagesambulanz). Ein dringendes Übergangsdispositiv wurde 2022 in Bitsch eingerichtet, nachdem der Betrieb der der Pikett-Nachtambulanz in Visp eingestellt wurde. Daraufhin wurde die neue Planung auf den 1. Januar 2023 umgesetzt. Im Zuge dessen wurde eine Nachtambulanz in Gampel-Steg hinzugefügt und die Ambulanzbasis von Münster nach Fiesch verlegt. Schliesslich stellte der Ambulanzdienst in Grächen seinen Betrieb am 31. März 2023 ein.
Bezüglich der Basen:
Zermatt : Dieser Rettungsdienst verzeichnet jedes Jahr einen Anstieg des Wirtschaftlichkeitsfaktors und somit auch einen Anstieg der Höhe der erhaltenen Subvention. Im Übrigen hat dieser Rettungsdienst im Jahr 2022 einen Wirtschaftlichkeitsfaktor von 1 erreicht.
Visp : Die Aufnahme einer zusätzlichen Ambulanz in der Nähe Ende 2020 bewirkte eine Verringerung des Einsatzvolumens und der Einnahmen, die jedoch durch eine Erhöhung der Subvention ausgeglichen wurden.
Sitten : Der starke Anstieg des Einsatzvolumens seit 2020 führte dazu, dass die Einnahmen nunmehr die Ausgaben des Dienstes (Normkosten) decken, wodurch die Subventionen zurückgingen.
Öffentliche Subventionen für die Ambulanzdienste, 2019-2023
Erstellt am 17.06.2024 Quelle: KWRO, Auszug vom 17.06.2024
Subventionen nach Basis
2019
2020
2021
2022
2023 Akontozahlungen
Sitten
383 462
180 535
138 877
157 926
124 995
Monthey
269 785
111 469
109 799
102 638
89 476
Martinach
78 378
110 274
107 858
117 187
86 585
Siders
78 538
112 279
111 289
101 004
87 594
Visp
165 861
380 649
286 994
286 307
367 488
Sembrancher (Entremont)
257 542
301 187
693 590
653 537
593 963
Gampel-Steg
11 829
206 900
166 509
804 478
Saas-Balen
295 695
363 328
363 187
285 317
285 105
Zermatt
466 693
571 062
631 541
531 945
722 585
Münster (Conches)
245 713
270 570
265 012
352 370
–
Fiesch
–
–
–
–
1 016 692
Bitsch
–
–
–
278 784
–
Grächen
115 000
134 530
134 136
125 128
77 368
Total Subventionen
2 356 667
2 547 711
3 049 183
3 158 652
4 256 329
Bei den mobilen Notarztdiensten ist die Subvention eine Pauschale, die nicht mit der Anzahl Einsätze in Zusammenhang steht.
Seit 2021 entspricht die pauschale Jahressubvention für die mobilen Notarztdienste einem Betrag von CHF 450’000 pro Jahr, gegenüber CHF 330’000 im Jahr 2020 und CHF 300’000 zuvor.
Der mobile Notarztdienst Chablais wurde bis Ende Oktober 2019 von den Kantonen Wallis und Waadt gemeinsam finanziert. Seit November 2019 geht der nun in Rennaz stationierte Dienst vollständig zulasten des Kantons Waadt. In der Übergangsphase wurde die Subvention für den mobilen Notarztdienst Martinach pro rata temporis angepasst.
Öffentliche Subventionen für die mobilen Notarztdienste, 2019-2023
Erstellt am 12.04.2024 Quelle: KWRO, Auszug vom 12.04.2024
Subventionen
2019
2020
2021
2022
2023
Chablais
230 509
0
0
0
0
Martinach
250 000
330 000
450 000
450 000
450 000
Sitten
300 000
330 000
450 000
450 000
450 000
Visp
300 000
330 000
450 000
450 000
450 000
Total
1080509
990000
1’350000
1’350000
1’350000
Normkosten
Die Berechnungsmethode der Subventionen beruht auf den Normkosten (Aufwand für Personal, Fahrzeuge, Räumlichkeiten, allgemeine Kosten) minus den tatsächlichen Einnahmen unter Berücksichtigung eines Wirtschaftlichkeitsfaktors (Verringerung der Subvention bei geringer Aktivität). Hinzu kommen die zusätzlichen Normkosten für die Weiterbildung, den ärztlichen Leiter und die Qualitätssicherung, entweder in Form einer Pauschale pro Einsatz oder basierend auf der Anzahl Vollzeitäquivalente. Zudem wird für die Betreuung der Auszubildenden eine Entschädigung in Abhängigkeit der Anzahl Praktikumswochen ausgerichtet.
Wirtschaftlichkeitsfaktor
Der Wirtschaftlichkeitsfaktor wurde im Rahmen der Ambulanzplanung von 2014 eingeführt. Den Ambulanzbasen, die nicht das erforderliche Minimum an Einsätzen erreichen, wird die Subvention anteilsmässig gekürzt. Dieses System ermöglicht es den Ambulanzdiensten, trotz weniger Einsätze in der Rettungsplanung zu verbleiben. Sie müssen dafür allerdings eine Subventionskürzung in Kauf nehmen.Erreicht der Wirtschaftlichkeitsfaktor einen Wert von 1 (= 365 Einsätze P1-P2-S1 pro Jahr entweder am Tag oder in der Nacht), kommt es zu keinen Subventionskürzungen
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