Eine Einsatzzone ist ein Teil des Kantonsgebiets, der einem bestimmten Rettungsdienst zugeordnet ist. Man spricht von den Einsatzzonen der mobilen Notarztdienste (SMUR) sowie der Luftrettungs- und Ambulanzdienste.
Diese Zonen wurden anhand der Standorte der Rettungsdienst-Basen so festgelegt, dass jeder Punkt im Kantonsgebiet theoretisch möglichst rasch erreicht werden kann. Eine Einsatzzone setzt sich aus mehreren Gemeinden zusammen. Die kantonale Demografie basiert auf den Gemeindedaten, was demografische Analysen nach Einsatzzonen ermöglicht.
Hilfsfristen (P1) der Ambulanzen, gegliedert nach Einsatzzonen
Hilfsfristen nach Einsatzzone und Sub-Einsatzzone
Nachfolgend wird betrachtet, bei wie vielen P1-Einsätzen es im Jahr 2023 zu einer Überschreitung der empfohlenen Hilfsfrist kam, gegliedert nach Tag und Nacht. Die Tabellen 2 und 3 enthalten ausschliesslich die Hilfsfristen der Ambulanzen. Durch Perzentile werden alle Daten in 100 umfangsgleiche 1-%-Segmente unterteilt. «90. Perzentil» bedeutet, dass die Hilfsfrist bzw. Ausrückzeit bei 90% aller ausgewerteten Einsätze unter dem angegebenen Wert liegt. Der Median entspricht dem 50. Perzentil.
Auswahlkriterien für die Einsätze im Rahmen der Analyse der Hilfsfristen
Gemäss Grafik 12 in Kapitel 3.4.1 versteht man unter der Hilfsfrist die Zeit, welche zwischen der Alarmierung und der Ankunft des Rettungsmittels am Einsatzort verstreicht.
Für diese Analyse werden die Einsätze mit folgenden AMPDS-Codes ausgeschlossen:
Codes 80 bis 83 : Aufgebotsanfrage durch Fachpersonen (z. B. Arzt), die bereits vor Ort sind. Die Patientenversorgung hat also bereits vor dem Aufbieten der Rettungsmittel begonnen.
Codes 84 und 85 : Rücktransporte vom Spital nach Hause bzw. in ein Heim.
Code 100 : Koordination zwischen Rettungsmitteln
Code 118 : Präventives Ausrücken bei Hausbrand.
Die Fristen und Prozentanteile der Einsätze, die aufgrund der neuen Auswahlkriterien aus der Analyse ausgeschlossen wurden, finden sich in Anhang 4.
[1] Bei den Einsätzen mit Code 60 handelt es sich vielfach um leichte Traumata, die vom Dringlichkeitsgrad her nicht P1-Einsätzen, sondern eher P2-Einsätzen entsprechen, welche in der Analyse der Hilfsfristen nicht berücksichtigt werden. Würde man sie in der Datenbasis zur Berechnung der Hilfsfristen belassen, hätte dies teilweise eine Verzerrung der Qualitätsanalysen für lebensbedrohliche Notfälle zur Folge.
Analysekriterien für die Anpassung der Rettungsplanung
Der Staatsrat hat im Rahmen der Ambulanzplanung 2019 am 20. Mai 2020 die Analysekriterien für die Anpassung der Rettungsplanung festgelegt und genehmigt.
Die nachstehenden Analysen stützen sich auf diese Kriterien.
Tabelle 2: Hilfsfristen am Tag (P1, nur Ambulanzen), gegliedert nach Einsatzzonen und Sub-Einsatzzonen
Tabelle 3: Hilfsfristen in der Nacht (P1, nur Ambulanzen), gegliedert nach Einsatzzonen und Sub-Einsatzzonen
Kommentare und Erklärungen zu den Tabellen 2 und 3:
Allgemein :
Die Vorgabe, wonach die Hilfsfrist bei 90% der P1-Einsätze unter 20 Minuten liegen muss, wird in einigen der Zone der Talebene eingehalten. Je mehr man sich von der Zone der Talebene entfernt, desto eher besteht die Tendenz, diese Vorgabe zu überschreiten. Nachstehend gehen wir auf jene Einsatzzonen und Sub-Einsatzzonen ein, die bei den Hilfsfristen am schlechtesten abschnitten.
Hilfsfristen am Tag
Lediglich die Einsatzzonen in Visp, Zermatt und Grächen erfüllen die Qualitätsvorgaben, wonach mindestens 90% der P1-Ambulanzeinsätze tagsüber innerhalb einer Hilfsfrist von 20 Minuten erfolgen müssen. Die Einsatzzonen Saas, Monthey, Martinach, Sitten und Siders liegen ihrerseits nahe an diesem Wert. Infolge der Einführung der neuen Ambulanzbasis in Gampel-Steg mit Tagesbetrieb hat die Ambulanz in Visp kürzere Distanzen zu überwinden. Als Folge davon erfüllt die Einsatzzone Visp nun die Vorgabe, dass die Hilfsfrist bei mindestens 90% der P1-Ambulanzeinsätze unter 20 Minuten liegen muss.
Diese Vorgaben werden in den Einsatzzonen Entremont, Gampel und Fiesch aufgrund der grossen Distanzen nicht eingehalten.
In der Nacht :
Die Einsatzzonen Saas und Zermatt erfüllen die Qualitätsvorgaben bezüglich der Hilfsfrist in der Nacht (siehe Anhang 4). Die Zahlen der Einsatzzonen Monthey und Visp bewegen sich sehr nah an den Qualitätsvorgaben.
Nicht eingehalten werden die Vorgaben hingegen in den folgenden Einsatzzonen :
Entremont: Das Resultat hat sich jedoch von 20-25% der P1-Einsätze unter 20 Minuten auf knapp 60% verbessert, seit der Staatsratsentscheid zur Stationierung einer Nachtambulanz in der Region am 14. Dezember 2020 umgesetzt wurde. Das Ergebnis ist im Hinblick auf die Verbesserung des Dispositivs nicht wirklich zufriedenstellend, sondern ergibt sich direkt aus den langen Distanzen.
Martinach: Nach der Einführung der Nachtambulanz in Entremont am 14. Dezember 2020 haben sich die Hilfsfristen von 80,3% der P1-Einsätze unter 20 Minuten auf 85,1% verbessert. Was Martinach Tal betrifft, so wird das Qualitätskriterium erfüllt, wobei dies nicht auf die Entfernungen zu den anderen Sub-Einsatzzonen zurückzuführen ist.
Sitten: Die Ausrückzeit beim Ambulanzdienst Sitten beträgt in der Nacht 5 Minuten (gegenüber 4 Minuten am Tag). Dieser kleine Unterschied reicht, um die Hilfsfrist bei einem Teil der Einsätze in der Nacht über die 20-Minuten-Schwelle zu hieven.
Siders: Während die Hilfsfrist im Tal von Siders eingehalten wird, ist es der Durchschnitt beim Haut-Plateau, der das Gesamtergebnis verschlechtert.
Grächen: Diese Einsatzzone verfügt nachts über keine Planungsambulanzen und die Einsätze werden von den Ambulanzdiensten der umliegenden Einsatzzonen durchgeführt. Tagsüber war in den ersten drei Monaten des Jahres eine Ambulanz in Grächen aktiv, anschliessend ein Rapid Responder in St. Niklaus für das restliche Jahr.
Gampel: Der Staatsratsentscheid vom 22. Juni 2022, ab dem 1. Januar 2023 eine Nachtambulanz in Gampel einzurichten, hat zu einer Verbesserung der Hilfsfristen von 38% unter 20 Minuten auf 74,6% geführt. Das Ergebnis ist im Hinblick auf die Verbesserung des Dispositivs nicht wirklich zufriedenstellend, sondern ergibt sich direkt aus den langen Distanzen, die insbesondere in Leukerbad zu bewältigen sind.
Fiesch: Die Verlegung der Ambulanzbasis von Münster nach Fiesch verbesserte die Hilfsfristen bei gleicher Anzahl von Einsätzen in der Region von 55,2% unter 20 Minuten auf 63,8%. Das Ergebnis ist im Hinblick auf die Verbesserung des Dispositivs nicht wirklich zufriedenstellend, sondern ergibt sich direkt aus den langen Distanzen.
Die Ergebnisse sind im Unterwallis nachts allgemein leicht schlechter, einerseits wegen der etwas längeren Ausrückzeiten, andererseits wegen der höheren Anzahl Simultaneinsätze aufgrund des reduzierten Dispositivs in der Nacht.
Bei den Hilfsfristen werden die aufgebotenen Miliz-Einsatzkräfte, z. B. SMUP-Ärzte (lokale Erstversorgungsärzte) oder First Responder, nicht berücksichtigt. Oft treffen diese als Erste beim Patienten ein, aber weil ihre Ankunftszeit von der Notrufzentrale 144 nicht registriert wird, bleiben sie bei der Auswertung der Hilfsfristen unberücksichtigt. Folglich können diese Ergebnisse unter Berücksichtigung des kantonalen Dispositivs durch den Einsatz dieser Miliz-Einsatzkräfte in bestimmten Regionen beeinflusst werden. Seit Mitte des Jahres 2023 sind diese Daten dank der Inbetriebnahme eines neuen Tools namens Rescueval verfügbar. Sie werden in den Monitoringbericht 2024 aufgenommen.
Eine kurze Analyse dieser Daten für das zweite Halbjahr 2023 zeigt, dass das Miliz-Dispositiv im Durchschnitt von 12 Minuten und in 90% der Fälle innerhalb von 17 Minuten vor dem ersten professionellen Einsatzmittel eingreift.
Jahresvergleich der P1-Hilfsfristen
Zweck dieses Vergleichs ist es, die Entwicklung der Hilfsfristen zwischen 2022 und 2023 in den einzelnen Sub-Einsatzzonen gemäss der nachfolgenden Tabelle 4 nachzuverfolgen, so dass man bei allfälligen unerklärlichen Abweichungen ein Feinmonitoring der betroffenen Region vornehmen kann. So können zum Beispiel langfristige Strassenarbeiten in einer bestimmten Sub-Einsatzzone zu einer Verschlechterung der Hilfsfristen führen.
Analysekriterien für den Jahresvergleich der Hilfsfristen (Tabelle 5 und 6):
Der Vergleich betrifft die Werte der Hilfsfristen der zwei letzten Jahre.
Bei der Analyse der Abweichungen der Hilfsfristen müssen sowohl der Prozentsatz als auch die Anzahl der betroffenen Einsätze berücksichtigt werden, um statistische Verfälschungen aufgrund niedriger Einsatzzahlen zu vermeiden :
Unter 50 Einsätzen werden die Abweichungen bei den Hilfsfristen zwischen den Jahren nicht berücksichtigt (die Berechnung liefert angesichts der niedrigen Einsatzzahl kein schlüssiges Ergebnis).
Zwischen 50 und 150 Einsätzen werden die Abweichungen bei den Hilfsfristen zwischen den Jahren ab einer Abweichung von 12% berücksichtigt.
Zwischen 151 und 350 Einsätzen werden die Abweichungen bei den Hilfsfristen zwischen den Jahren ab einer Abweichung von 8% berücksichtigt.
Ab 351 Einsätzen werden die Abweichungen bei den Hilfsfristen zwischen den Jahren ab einer Abweichung von 5% berücksichtigt.
Tabelle 4: Analysekriterien für den Jahresvergleich der Hilfsfristen
Grössenklassen
Abweichung in %
<50
–
50-150
>=12%
151-350
>=8%
<350
>=5%
Tabelle 5 : Entwicklung der Hilfsfristen am Tag (P1, nur Ambulanzen), gegliedert nach Einsatzzonen und Sub-Einsatzzonen
Die Verbesserung der Hilfsfristen für die Sub-Einsatzzonen im Val d’Hérens resultiert aus einer Verbesserung um einige Sekunden bei mehreren Einsätzen in Nax und Arolla, die im Jahr 2022 knapp über 20 Minuten lagen und nun knapp unter 20 Minuten liegen.
Tabelle 6 : Entwicklung der Hilfsfristen in der Nacht (P1, nur Ambulanzen), gegliedert nach Einsatzzonen und Sub-Einsatzzonen
Die Verbesserung der Hilfsfristen für die Sub-Einsatzzone Haut-Lac ist auf einen Rückgang der Anzahl der Einsätze mit sehr langen Hilfsfristen von 40 Minuten und mehr zurückzuführen, wodurch sich der Medianwert und das 90. Perzentil deutlich verringert haben.
Die Verbesserung der Hilfsfristen in der Sub-Einsatzzone Raron West ist das Ergebnis der Umsetzung der neuen Planung mit der Aufnahme einer zusätzlichen Nachtambulanz in Gampel-Steg seit dem 1. Januar 2023.
Anhang 5 zeigt die Verteilung der in einer bestimmten Sub-Einsatzzone vorhandenen Einsatzmittel sowie die Verteilung der Hilfsfristen. Der Anhang zeigt auch die geografische Verteilung der Einsätze und ihre Verteilung in den verschiedenen Regionen und Gemeinden.
Anhang 7 gibt Aufschluss über die Anzahl Einsätze pro Ambulanzdienst innerhalb und ausserhalb seiner angestammten Einsatzzonen von 2019 bis 2023 und die potenziellen Auswirkungen solcher «externen» Einsätze auf die Hilfsfristen.
Eine Sub-Einsatzzone umfasst mehrere Ortschaften. Diese feinere Aufteilung wurde gemacht, um die zeitlichen Daten genauer zu analysieren, denn einige Gemeinden erstrecken sich über ein grosses Gebiet. Je nachdem, wo genau in einer Gemeinde der Einsatzort ist, sind demnach Unterschiede bei den Hilfsfristen möglich. Beispielsweise gehören Haute-Nendaz und Aproz zur selben Gemeinde, aber nicht zur selben Sub-Einsatzzone.
Die Einteilung der Sub-Einsatzzonen wurde anhand der in den Jahren 2015 bis 2018 verzeichneten Hilfsfristen vorgenommen.
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